Berufsbedingte Hautkrankheiten

Die Haut steht zwischen dem Menschen und seiner Umwelt. Als Barriere schützt sie den Körper vor schädigenden Einflüssen – und ist diesen Einflüssen dabei fortwährend selbst ausgesetzt. Gerade im beruflichen Umfeld muss die Haut häufig starker Belastung standhalten. Ist sie dabei nicht ausreichend geschützt, sind oft Hautkrankheiten die Folge. Ein Drittel aller bestätigten Berufskrankheiten in Deutschland betreffen die Haut. Allein im Jahr 2010 wurden rund 23.500 Neuerkrankungen gemeldet; Experten gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl 50- bis 100-mal höher liegt.

Funktionen der Haut

Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern ist die Haut das größte Organ des Menschen. Sie ist nicht nur die äußere Hülle des Körpers, sondern übt eine Vielzahl wichtiger Aufgaben aus. Als Barriere schützt sie vor mechanischen, chemischen und thermischen Einflüssen, mildert die schädliche Wirkung des Sonnenlichts und wehrt Mikroorganismen ab. Sie reguliert den Wärmehaushalt des Körpers und dient als Speicher von Fetten, Kohlenhydraten, Wasser und Salzen. Wesentliche Stoffwechselvorgänge finden in der Haut statt. Nicht zuletzt prägt sie die Erscheinung des Menschen, sodass ihr zentrale Bedeutung für soziales Leben und Selbstwahrnehmung zukommt.

Das Entstehen von Dermatosen am Arbeitsplatz

90 Prozent aller beruflich bedingten Hauterkrankungen sind irritative und allergische Ekzeme, die durch direkten Kontakt zu schädlichen Stoffen entstehen. Oft sind die fraglichen Stoffe nur gering hautschädigend, wirken aber über lange Zeiträume wiederholt auf die Haut ein. Die Folge: kumulative Schäden, die in vielen Fällen erst mit erheblicher Verzögerung bemerkt werden. Die äußerste Schicht der Haut ist eine Hornschicht, die als Barriere gegen chemische und physikalische Einflüsse dient. Wasser, fettlösende Stoffe wie Tenside und organische Lösemittel lockern die Bausteine der Hornschicht und schwächen ihre Barrierefunktion. Durch die Schädigung gibt die Haut vermehrt Wasser ab, trocknet aus und wird spröde und rissig. Schädigende Stoffe und potenzielle Allergene dringen leichter ein und verursachen weitere Schäden. Eine gesunde Hornschicht regeneriert sich andauernd; die abgestorbenen Epithelzellen, aus denen sie besteht, werden fortwährend neu gebildet. Wiederholte Reizungen greifen jedoch auch die Reparaturmechanismen der Haut an. Mit der Zeit summieren sich die Schäden und eine chronische Erkrankung kann entstehen.

Dermatosen: eine der häufigsten Berufskrankheiten

Berufliche Hautkrankheiten gehören zu den häufigsten Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Mehr als 25 Prozent aller beruflichen Erkrankungen betreffen die Haut – in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen sind es sogar 90 Prozent. Viele Berufsdermatosen nehmen chronische Verläufe, vor allem, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Es wird geschätzt, dass durch berufliche Hautkrankheiten, vor allem durch Produktivitätsverlust, in Europas Betrieben Kosten von über fünf Milliarden Euro jährlich anfallen, in der Bundesrepublik sind es allein ca. 1,5 Milliarden Euro. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen, bei denen Arbeitsschutz und betriebsärztliche Versorgung vielfach nicht optimal geregelt sind.

Folgen für Kranke und Gesellschaft

Arbeitsausfälle, Umschulungen, Invalidität und Behandlungskosten – berufsbedingte Hauterkrankungen verursachen hohe Kosten für Wirtschaft und Gesundheitswesen. In erster Linie sind sie jedoch eine schwere persönliche Belastung für die Betroffenen, die häufig den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Nicht selten ist sozialer Abstieg die Folge. Neben der beruflichen Problematik leiden Erkrankte auch unter erheblichen Einschränkungen im Alltag. Schwere Hautkrankheiten beeinträchtigen die Lebensqualität ebenso stark wie die Folgen eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls. Die entstellende Wirkung vieler Dermatosen ist zudem eine hohe psychische Belastung, die zu sozialem Rückzug und Depression führen kann.

Prävention durch Hautschutz: gesetzliche Verpflichtung für jeden Arbeitgeber

Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, gesundheitlichen Gefahren bei der Arbeit durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Berufliche Hautschutzmittel gelten gemäß der europäischen PSA-Benutzer-Richtlinie als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Bei drohender Berufskrankheit können die Kosten für berufliche Hautschutzmittel auch durch die Unfallversicherung übernommen werden; Voraussetzung ist hier ein ärztlicher Antrag. Die zuständige TRGS 401 – Hautgefährdung – definiert berufliche Hautschutzmittel als Produkte, die im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts zur Vorbeugung beruflich bedingter Hauterkrankungen eingesetzt werden und nachgewiesene Wirkung und Hautverträglichkeit besitzen. Neben Hautschutzmitteln gehören zu einem ganzheitlichen Konzept auch Mittel zur Hautreinigung und zur Hautpflege.