UV-Schutz am Arbeitsplatz

Beruflicher UV-Schutz: Unter freiem Himmel unerlässlich

Rund 7,2 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland regelmäßig oder überwiegend im Freien und sind dadurch der deutlich erhöhten Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken, ausgesetzt. Natürliches Sonnenlicht enthält UV-A- und UV-B-Strahlung, die langfristig schwerwiegende Hautschäden verursachen kann. Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist dieser Strahlung über viele Jahre hinweg regelmäßig ausgesetzt. Um dauerhafte Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist daher ein besonderer Schutz erforderlich. Im schlimmsten Fall sind Dermatosen, Hautalterung und Hautkrebs die Folge.

Berufskrankheit weißer Hautkrebs - BK 5103

Die schädlichen Auswirkungen von UV-Strahlung sind heute unumstritten. Seit 2015 ist weißer Hautkrebs als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) anerkannt; bereits unmittelbar nach der Anerkennung wurde er zu einer der häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Dies hat zu einem Wandel im Umgang mit dem Thema Sonnenlicht als Risikofaktor beigetragen. Das Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung von beruflichem UV-Schutz ist heute bei Arbeitgebern und Beschäftigten deutlich höher als noch vor wenigen Jahren. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Beschäftigten vor Berufskrankheiten zu schützen. Es gilt als erwiesen, dass bestimmte Formen des lichtbedingten weißen Hautkrebses und seine Vorstufen direkt und ausschließlich die Folge beruflicher Belastung sind.

UV-Schutz ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Beruflicher Sonnenschutz ist keine Privatsache der Mitarbeiter. Ganz im Gegenteil: Nicht erst seit der sogenannte „weiße Hautkrebs“ eine anerkannte Berufskrankheit ist, ist ein angemessener Schutz vor UV-Strahlung für beruflich exponierte Personen Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Arbeitgeber sind somit gesetzlich verpflichtet, jedem gefährdeten Mitarbeiter einen geeigneten Schutz zur Verfügung zu stellen.

Sonnenlicht - eine noch immer unterschätzte Gefahr

Obwohl UV-Schutz in den betroffenen Branchen und Berufen zunehmend mehr Beachtung findet, wird die Gefahr jedoch auch heute noch oftmals unterschätzt. Nicht immer sind die in Unternehmen ergriffenen Maßnahmen geeignet, Mitarbeiter effektiv zu schützen. Ebenso problematisch ist, dass Beschäftigte häufig nicht ausreichend darüber informiert sind, welche Bedeutung dem Sonnenschutz zukommt und wie sie sich wirksam vor Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung schützen können. Jeder Beschäftigte, der regelmäßig im Freien arbeitet, ist in hohem Maße durch Sonnenlicht gefährdet. Die unmittelbar spürbaren Gesundheitsschäden – in erster Linie Sonnenbrand und Sonnenstich – sind dabei zwar unangenehm, aber weit weniger gravierend als die drohenden langfristigen Folgen, wie frühzeitige Hautalterung und Hautkrebs. Auch die Augen leiden unter UV-Strahlung: Neben Horn- und Bindehautentzündungen können die erlittenen Schäden langfristig grauen Star hervorrufen.

Was ist UV-Strahlung?

Ultraviolettstrahlung – kurz UV-Strahlung – ist eine für Menschen unsichtbare elektromagnetische Strahlung, die in natürlichem Sonnenlicht enthalten ist. Ihre Wellenlängen von 200 bis 400 nm sind kürzer als die von sichtbarem Licht. Die relativ langwelligen UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und sind hauptverantwortlich für eine beschleunigte Hautalterung. Die kurzwelligen, energiereichen UV-B-Strahlen sind dagegen ursächlich für das Entstehen eines Sonnenbrandes. Alle Arten der UV-Strahlung in diesem Wellenlängenbereich tragen zur Entstehung von Hautkrebs bei. Da die Auswirkungen der UV-A-Strahlung, im Gegensatz zum Sonnenbrand bei der UV-B-Strahlung, nicht direkt wahrgenommen werden, wird ihre Gefahr sehr häufig unterschätzt. Hinzu kommt, dass UV-A-Strahlen auch Wolken und sogar normales Fensterglas durchdringen können.

Künstliche UV-Strahlung

Die äußerst kurzwellige UV-C-Strahlung im Sonnenlicht wird von der Atmosphäre herausgefiltert und erreicht die Erdoberfläche nicht. Für bestimmte Berufsgruppen, wie Schweißer und Materialprüfer sind jedoch künstliche UV-C-Strahlen eine Gefahr.

Schutz vor künstlicher UV-Strahlung

Risikobewertung - UV-Belastung einschätzen

Anders als die ebenfalls im Sonnenlicht enthaltene Infrarotstrahlung, die als Wärme gespürt wird, ist UV-Strahlung für Menschen nicht wahrnehmbar. Subjektives Empfinden ist daher beim Einschätzen des Gesundheitsrisikos durch UV-Strahlen kaum hilfreich – häufig wird die tatsächliche Gefahr unterschätzt, weil etwa der Himmel bewölkt ist oder ein kühler Wind weht. Aussagekräftige Hilfe für das Beurteilen der herrschenden UV-Belastung liefert dagegen der UV-Index, der den erwarteten Tageshöchstwert um die Mittagszeit angibt.

Kriterien der UV-Belastung

Sonnenstand und Höhe

Jahres- und Tageszeit spielen eine wesentliche Rolle für die Belastung durch UV-Strahlen. Die Intensität der Sonnenstrahlung hängt von dem Winkel ab, in dem sie auf die Erde fällt: je höher der Sonnenstand und je steiler der Einfallswinkel, desto intensiver die Strahlung. Daher ist die UV-Belastung im Sommer weit höher als im Winter und erreicht ihren Tageshöhepunkt um die Mittagszeit. Rund die Hälfte der täglichen Gesamtdosis an UV-Strahlen trifft zwischen 11 und 13 Uhr auf die Erde. Die Höhe über dem Meeresspiegel nimmt ebenfalls bedeutenden Einfluss, denn pro 1.000 Höhenmeter steigt die Strahlenintensität um etwa zehn Prozent.

Risikofaktor Reflexion

Auch aus der Umgebung reflektiertes Streulicht trägt wesentlich zur Intensität der UV-Strahlung bei. Reflektierende Umgebungen wie Schnee, Wasser und heller Sand können die UV-Belastung stark erhöhen – so reflektiert etwa heller Sand bis zu 80 % der Strahlung und Schnee sogar bis zu 100 %. Selbst Wolken, die die direkte UV-Strahlung vermindern, können die tatsächliche UV-Belastung durch Reflexion kurzzeitig über das Maß hinweg erhöhen, das bei wolkenlosem Himmel herrschen würde.

UV-Index

Der UV-Index ist eine Vorhersage der täglichen Sonnen- und UV-Belastung. Er erfasst die maximale Belastung, die an einem bestimmten Ort durch schädigende UV-Strahlen zu erwarten ist, und ist damit ein guter Anhaltspunkt für eine akkurate Risikobewertung und das entsprechende Anpassen von Arbeitsschutzmaßnahmen. Der weltweit einheitliche Index wird häufig in Wettervorhersagen angegeben und kann im Internet abgerufen werden, wo ihn unter anderem das Bundesamt für Strahlenschutz mitteilt.

Sonnenverträglichkeit der Haut

Nicht jeder Mensch ist UV-B-Strahlen gegenüber gleichermaßen empfindlich. Je nach Hauttyp kann die Eigenschutzzeit – also die Zeitdauer, für die man die ungebräunte Haut im Laufe eines Tages maximal der Sonne aussetzen kann, ohne dass sich die Haut rötet – zwischen fünf und vierzig Minuten liegen. Outdoor-Worker, die ganz oder teilweise unter freiem Himmel arbeiten, müssen sich daher auf jeden Fall vor UV-Strahlung schützen. Die Eigenschutzzeit der Haut ist immer zu kurz, um der UV-Belastung, die durch den beruflich bedingten Aufenthalt im Freien erhöht ist, standhalten zu können. Allerdings treten unsichtbare Schäden, die zur Hautalterung und Hautkrebs führen können, schon früher auf. Mehr Informationen zu den Hauttypen finden Sie in unserer Broschüre.

zur Broschüre

Berufliche Lichtschutzmittel

Lichtschutzmittel sind für den wirksamen UV-Schutz am Arbeitsplatz unerlässlich. Als integraler Bestandteil eines umfassenden UV-Schutzkonzepts bieten sie Hautbereichen Schutz, die durch Kleidung nicht ausreichend geschützt werden können – meist Gesicht, Hals, Nacken und Hände. Indem sie das Eindringen von UV-Strahlung in die Haut verringern, können Lichtschutzmittel das Risiko für Hautkrebs um 40 % reduzieren. Voraussetzung für wirksamen Schutz ist, dass geeignete Produkte eingesetzt werden, die speziell für die professionelle Anwendung konzipiert sind. Ebenso wichtig: die konsequente und richtige Anwendung.

Anwendung als entscheidender Schutzfaktor

Ein kritischer Faktor für die Wirksamkeit von Lichtschutzmitteln ist ihre Anwendung. Sie müssen großzügig aufgetragen und regelmäßig erneuert werden – nur dann können sie ihre Schutzwirkung entfalten. Der Lichtschutzfaktor gibt an, um welchen Wert das Produkt die Eigenschutzzeit der Haut verlängert: So erlaubt ein Produkt mit LSF 30 Beschäftigten, sich dreißigmal länger der Sonne auszusetzen, ohne Schaden durch UV-B-Strahlen zu erleiden. Der Schutzfaktor gilt jedoch nur, wenn pro Quadratzentimeter Haut mindestens 2 Milligramm Schutzmittel verwendet werden. In der Praxis tragen Beschäftigte oft deutlich weniger auf, was die Wirkung reduzieren oder ganz verhindern kann. Darüber hinaus verlieren Sonnenschutzmittel mit der Zeit durch Reibung, Schweiß und andere Einflüsse an Wirkung und müssen rund alle zwei Stunden neu aufgetragen werden. Das erneute Auftragen verlängert allerdings nicht die Schutzzeit, sondern stellt nur den alten, zwischenzeitlich verringerten Schutzzustand wieder her.

Professioneller UV-Schutz mit PGP

Hautschutzprofi Peter Greven Physioderm (PGP) hält alles bereit, was Arbeitgeber für den wirksamen UV-Schutz am Arbeitsplatz benötigen. Durch umfassende Dienstleistungen und professionelle Produkte unterstützt der Experte Unternehmen dabei, jedem gefährdeten Beschäftigten optimalen Schutz zu bieten. Gefährdungsbeurteilungen und passgenaue Schutzkonzepte zählen dabei ebenso zu PGPs Leistungsangebot wie Informationsmaterial und Schulungen, die Mitarbeitern vor Ort die richtige Anwendung von UV-Schutzmitteln vermitteln. Nicht zuletzt bietet PGP hochwertige Lichtschutzmittel, die genau auf die Anforderungen im professionellen Bereich abgestimmt sind.

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