Spezialisten für Hautschutz und berufliche Dermatosen

Zahlreiche Ärzte und Institutionen verfügen über besondere Kompetenz auf dem Gebiet der Berufsdermatosen. Die Behandlung vorhandener Krankheiten ist dabei nur eine wichtige Leistung – ebenso bedeutend ist die vorbeugende Beratung von Unternehmen und Beschäftigten.

Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte

Betriebsärzte können den beruflichen Hintergrund der Erkrankung gut bewerten und sind der bevorzugte Ansprechpartner bei einem Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen. Präventive Hautschutzmaßnahmen können von dem betreuenden Betriebsarzt sowie der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit schnell und effektiv im Betrieb umgesetzt werden. Die eigentliche Krankenbehandlung wird dann von therapeutisch tätigen Haut- oder Hausärzten patientenindividuell durchgeführt, wobei auch hier eine Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsarzt und dem behandelnden Arzt vorteilhaft ist.

Dermatologen

Erster Ansprechpartner im Fall einer krankhaften Hautveränderung ist in der Regel ein Haut- oder Betriebsarzt. Neben der Untersuchung der Erkrankung ist es auch Aufgabe des Arztes festzustellen, ob eine berufliche Belastung als Ursache infrage kommt. Handelt es sich um eine Berufsdermatose, stellt der Arzt die Behandlung direkt der zuständigen Berufsgenossenschaft in Rechnung; die Therapie erfolgt dann unabhängig von Krankenkassen oder Arbeitgeber. Je nach Art und Schwere der Erkrankung kommt eine stationäre Behandlung an einer Fachklinik dabei ebenso infrage wie die ambulante Behandlung. Ärzte mit der Zusatzqualifikation Berufsdermatologie verfügen über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet des beruflichen Hautschutzes und berufsbedingter Hautkrankheiten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, gezielt einen Berufsdermatologen aufzusuchen, um eine optimale Therapie zu gewährleisten.

Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)

Die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) ist innerhalb der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft für berufliche und umweltbedingte Hautkrankheiten zuständig. Sie ist auf vielfältige Weise zur Vorbeugung und Rehabilitation dieser Krankheiten tätig und zertifiziert Haut- und Betriebsärzte, die sich durch eine besondere Weiterbildung qualifizieren, für den Bereich Berufsdermatologie.

Gesetzliche Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten; Beratung und Aufsicht von Unternehmen rund um Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zählen zu ihren wichtigsten Zuständigkeiten. Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, sorgt die UV dafür, dass Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Betroffenen soweit wie möglich wiederhergestellt werden. Träger der UV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Speziell zuständig ist das Sachgebiet „Hautschutz“ des Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“. Das Sachgebiet beantwortet Fragen aus Unternehmen und Verbänden, verfasst wichtige Leitfäden wie die „Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz“ (BGI/GUV-I 8620) und stößt Forschungsprogramme an.